Geltungsbereich und Begriffsbestimmung
Christine Vollmer führt Coaching, Beratung und Training gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (auch Klient und Coachee) als angenommen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers müssen schriftlich vereinbart werden.

 

Vertragsgegenstand und Haftung
Die Informationen und Ratschläge im Arbeitsprozess sowie in allen Dokumentationen sind sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Christine Vollmer handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Die von Christine Vollmer abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge. Gegenstand ist daher die Erbringung der im Angebot oder im Vertrag vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten privaten oder geschäftlichen Erfolges. Stellungnahmen und Empfehlungen von Christine Vollmer bereiten die persönliche und unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen.
Christine Vollmer erbringt ihre Beratungsleistungen auf der Grundlage der vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.

 

Angebote, Honorare
Coachings:
Das Honorar für Firmenkunden richtet sich nach dem vereinbarten Auftragsinhalt und -Umfang. Für Privatpersonen werden für eine Einzelstunde 95,- € zzgl. MwSt. berechnet. Für ein Paket mit fünf Zeitstunden werden 440 €, für ein Paket mit 10 Stunden werden 800 € jeweils zzgl. MwSt. berechnet.
Ein erstes, ca. 30 minütiges Abstimmungsgespräch ist inklusive. Falls der Klient den abgestimmten Termin nicht wahrnehmen kann, sind Stornierungen bis zwei Tage vor dem Termin kostenfrei möglich.

 

 

Seminare:
Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Gebühren werden nach der verbindlichen Anmeldung im Voraus fällig. Die Rechnung zum Seminar/Workshop erhalten die TeilnehmerInnen per Email im Anschluss an die besuchte Veranstaltung.

 

Wenn dem Teilnehmer unvorhergesehen etwas Dringendes terminlich dazwischen kommt, gilt folgende Regelung:
Absage bis vier Wochen vor Beginn des Kurses: 100 % der Teilnahmegebühren werden erstattet.
Absage bis zwei Wochen vor Beginn des Kurses: 50% der Teilnahmegebühren werden erstattet.
Absage ab zwei Wochen vor Beginn des Kurses: Keine Erstattung möglich, es sei denn, es wird eine Ersatzperson durch die angemeldete Person gestellt.
Die Veranstalterin Christine Vollmer behält sich bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn vor, eine Veranstaltung zu stornieren, wenn sich nicht genügend TeilnehmerInnen angemeldet haben.Die schon bezahlte Gebühr wird in diesem Fall vollständig zurück überwiesen.
 
Versicherungsschutz bei Seminaren
Die Veranstalterin haftet nicht bei Unfällen, Diebstählen, Beschädigungen, Verlusten, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten der TeilnehmerInnen. Die Teilnahme am Kurs/Workshop erfolgt auf eigene Gefahr, es besteht kein Versicherungsschutz.

 

Vertraulichkeit
Christine Vollmer verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten des Auftraggebers auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich Christine Vollmer die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Auf Wunsch werden persönliche Daten nach Erbringung der Dienstleistung gelöscht.

 

Gerichtsstand
Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Wuppertal. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung nahe kommt. (Salvatorische Klausel).
Für Seminare und Trainings die über Seminar-Partner gebucht werden, gelten die im gegenseitigen Einverständnis abgestimmten Geschäftsbedingungen.