Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung nahe kommt. (Salvatorische Klausel).
Für Seminare und Trainings die über Seminar-Partner gebucht werden, gelten die im gegenseitigen Einverständnis abgestimmten Geschäftsbedingungen.